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Adona Inkasso Inhaberin Bärbel Stanies hat die Erlaubnis  gem. Art. 1 § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 des
Rechtsberatungsgesetzes (RberG) vom 13.12.1935 in Verbindung mit § 2 der 1. AVO zum
RBerG vom 13.12.1935 und ist vom Landgerichtspräsidenten Paderborn zugelassen.
 

Mit einer 15jährigen Berufserfahrung und moderner Technik wird nichts unversucht gelassen,
unter Anwendung von Recht und Gesetz,  die uns übergebenen Forderungsfälle zeitnah und
konsequent einzufordern.Folgende Branchen gehören unter anderem
zu unseren Kooperationspartnern:

Mittelständische Betriebe 
Wohnungsbaugesellschaften
Banken
Getränkehandel
Sportstudios
Immobilenbüros
Hausverwaltungen
Tierärzte
Handwerker
Dienstleistungsunternehmen
Verlage
Telekommunikation